Finanzdienstleistungen
Bankenaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT)
Im Frühjahr 2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die „Bankenaufsichtlichen Anforderungen an die IT“ (BAIT) herausgegeben. Diese konkretisieren die IT-spezifischen Ausprägungen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).
Zentrales Ziel der BAIT ist es, dem Management der Institute einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung der Informationstechnik der Kreditinstitute, insbesondere auch für das Management der IT-Ressourcen und für das IT-Risikomanagement vorzugeben. Dabei sind die Anforderungen prinzipienorientiert gestellt und nach Regelungstiefe und -umfang nicht abschließender Natur.
Neben den technischen Anforderungen an IT-Systeme und IT-Prozesse sind auch weitere Funktionen in den Kreditinstituten, die primär nicht der IT zugeordnet werden, von den Anforderungen der BAIT betroffen, wie z.B. das Risikomanagement, der Einkauf oder die Compliance- und Governance-Funktionen der Bank.
So fordert die Bankenaufsicht, dass folgende Funktionen qualitativ angemessen mit Personal ausgestattet sind:
- Informationsrisikomanagement
- Informationssicherheitsmanagement
- IT-Betrieb
- Anwendungsentwicklung
Dieses bedeutet, dass die Mitarbeiter in diesen Funktionen ihren Aufgaben entsprechend qualifiziert und weitergebildet sind.
Informationssicherheits-beauftragte
Jedes Kreditinstitut muss die Position des Informationssicherheitsbeauftragten besetzen, so dass dieser Stelle eine zentrale Bedeutung zukommt.
Gerne stehen die Experten der CARMAO als externe Informationssicherheitsbeauftragte zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
Regulatorische Vorschriften
Die regulatorischen Vorschriften bestehen aus den folgenden acht Themenbereichen mit detaillierten Anforderungen an die IT und IT-Organisation von Kreditinstituten:
- IT Strategie
- IT Governance
- Informationsrisiko-management
- Informationssicherheits-management
- Benutzerberechtigungs-management
- IT-Projekte, Anwendungsentwicklung (inkl. durch Endbenutzer in den Fachbereichen)
- IT-Betrieb (inkl. Datensicherung)
- Auslagerung und sonstiger Fremdbezug von IT-Dienstleistungen